Wärmedämmung im Neubau: wie stark muss die Dämmung sein?
Für die Wärmedämmung ist der Primärenergiebedarf derentscheidende Richtwert, Bild: Hornbach Holding AG
Der Primärenergiebedarf eines Hauses ist der gesamte Energiebedarf, der für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung im Neubau anfällt und der durch eine gute Wärmedämmung sinkt.
In den Primärenergiebedarf wird etwa beim Neubau mit Ölheizung auch diejenige Energie eingerechnet, die zur Aufbereitung von Erdöl zu Heizöl und zum Transport des Heizöls aufgewendet wird.
Der maximal zulässige Primärenergiebedarf für einen Neubau wird von Fachleuten beim Hausbau mit einem in der EnEV definierten Referenzgebäude und vorgegebenen Werten für die Dämmung ermittelt.
Die Wärmedämmung wird über vergleichbare Referenzgebäude bestimmt
Für die Berechnung geht man von einem Referenzgebäude mit Wärmedämmung aus, das die gleiche Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie der geplante Neubau besitzt. Zugleich hat die EnEV 2014 bei bestimmten Bauteilen des Referenzhauses Werte für den Wärmedurchgangskoeffizienten definiert.
Kurz beschrieben ist ein Wärmedurchgangskoeffizient ein in der Einheit „W/(m²·K)“ angegebener Messwert für die Wärmedurchlässigkeit eines Bauteils. Bauteile mit guter Dämmung besitzen einen möglichst geringen Wärmedurchgangskoeffizienten (auch „U-Wert“ genannt), während der Koeffizient bei schlechter Wärmedämmung größer ist. Mit dem in der EnEV 2014 angegebenen Referenzhaus für Neubau-Wohnhäuser wurden beispielsweise folgende Referenzwerte festgelegt:
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Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft: U = 0,28 W/(m²·K)
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Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen: U = U = 0,35 W/(m²·K)
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Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten: 0,20 W/(m²·K)
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Fenster: 1,3 W/(m²·K)
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Außentüren: 1,8 W/(m²·K)
Der Primärenergiebedarf entscheidet beim Hausbau, nicht einzelne Bauteile
Wenn das Referenzhaus in der EnEV 2009 für Außenwände einen U-Wert von 0,28 W/(m²·K) vorgibt, so ist dieser Wert NICHT zwangsläufig für die Wärmedämmung der Außenwände beim Hausbau verbindlich. Dieser Wert wird nur zugrunde gelegt, um mit dem Referenzhaus den für den Neubau maximal zulässigen Primärenergiebedarf zu errechnen.
Das bedeutet: Die Außenwände vom Neubau können die vorgegebenen Werte der Dämmung für die Außenwände des Referenzgebäudes überschreiten, sofern der Neubau dadurch nicht einen höheren Primärenergiebedarf aufweist als das Referenzgebäude. Die EnEV gibt beispielsweise auch nicht vor, ob sich Bauherrn bei der Neubau-Dämmung für Innendämmung oder Außendämmung entscheiden.
Zusätzliche Regeln für die Wärmedämmung im Hausbau
Die bisher genannten Regeln der EnEv 2014 nehmen also nur indirekt über den vorgeschriebenen maximalen Primärenergiebedarf Einfluss auf die Wärmedämmung beim Hausbau. Es gibt aber auch direkt die Wärmedämmung betreffende Regeln. So gibt die EnEV beispielsweise bei Wohngebäuden einzuhaltende Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust über die gesamte Gebäudehülle vor, der durch eine gute Dämmung verringert wird. Bei einem freistehenden Wohngebäude mit einer Nutzfläche von maximal 350 m² darf der Wärmeverlust beispielsweise maximal 0,40 W/(m2·K) betragen. Zudem fordert etwa:
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Paragraf 7, Absatz 1 der EnEV eine Ausführung von „Bauteilen, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen“, durch die „die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden“.
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Paragraf 7, Absatz 2, den „Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres - Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik“ unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte „so gering wie möglich zu halten“.
Für detailliertere Informationen über die Wärmedämmung im Neubau sollten Sie regionale Fachbetriebe für Wärmedämmung finden, um im persönlichen Gespräch eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So erhalten Sie eine gute Wärmedämmung nach EnEV.