Einblasdämmung für die Wand: Außenwand & Innenwand
Eine Außenwand lässt sich auch aus dem Inneren einesHauses mit Einblasdämmung dämmen | © Ingo Bartussek - Fotolia.com
Bildet zweischaliges Mauerwerk die äußere Wand eines Hauses, gibt es eine Außen- und eine Innenschale der Wand. Ist der Zwischenraum zwischen beiden Schalen der Außenwand mit Dämmstoff gefüllt, spricht man von einer Kerndämmung. Beim Neubau mit zweischaligem Mauerwerk könnte man den Zwischenraum nicht nur mit Einblasdämmung, sondern etwa auch mit Dämmplatten füllen.
Hat man jedoch einen Altbau vor sich, bei dem ein (noch) nur mit Luft gefüllter Freiraum zwischen den Schalen der Außenwand existiert, kommt als wirtschaftliche, nachträgliche Kerndämmung oft nur die Einblasdämmung in Frage. Man kann sagen: Jede Einblasdämmung bei einer Wand ist eine Kerndämmung, aber nicht jede Kerndämmung ist eine Einblasdämmung. Verdeutlicht wird das für den Dämmstoff Mineralwolle vom Fachverband Mineralwolleindustrie (FMI): Er berichtet auf seiner Webseite über Mineralwolle-Dämmverfahren, mit denen sich ein zweischaliges Mauerwerk dämmen lässt.
Exemplarischer Ablauf einer Einblasdämmung bei der Wand
Für die Einblasdämmung bei einer Wand, die ein zweischaliges Mauerwerk besitzt, bohrt man Löcher in die äußere Schale. So wird bisweilen erst die Analyse möglich, ob sich die Wand überhaupt durch eine Einblasdämmung dämmen lässt. Ist das der Fall, wird der Dämmstoff zudem durch Löcher, die anschließend wieder verschlossen werden, in den Hohlraum eingeblasen. Die gesamte Einblasdämmung ist meistens innerhalb eines Tages fertig.
Bei einer Einblasdämmung einer Wand ist fast immer die Außenwand gemeint. Bisweilen ist es jedoch möglich und sinnvoll, auch eine Innenwand mit Einblasdämmung nachträglich zu dämmen. Möglich ist das etwa bei Innenwänden in Ständerbauweise, bei denen die Wand aus einer hölzernen Tragekonstruktion und verkleidenden Platten besteht. Innen kann solch eine Wand hohl sein, sodass hier eine Einblasdämmung in Frage kommt. Ob sie die optimale Lösung darstellt, können Fachbetriebe für Dämmung entscheiden.
Anforderungen an Dämmung und Dämmstoffe
Wird eine Außenwand gedämmt, kommen nur hydrophobe (wasserabweisende) Einblas-Dämmstoffe in Frage. Beispiele dafür sind Polystyrol-Granulate, Steinwolleflocken und Perlite (vulkanisches Glas). Zugleich definiert die Energieeinsparverordnung (EnEV) Vorgaben für eine Wand, die durch Einblasdämmung oder andere Dämmverfahren saniert wird. Der U-Wert für die Wärmedurchlässigkeit darf 0,24 W/(m²·K) nicht überschreiten.
Auch bei der Einblasdämmung ist es oft sinnvoll, im Rahmen eines Dämmprojekts die Dämmung mehrerer Bauteile in Auftrag zu geben: etwa von Wand und Dach.