Einblasdämmung für die Decke: Geschossdecke, Keller, Zwischendecke
Eine Einblasdämmung ist grundsätzlich überall dort möglich, wo im Gebäudekörper Hohlräume existieren. Für eine Zwischendecke ohne Hohlraum kommt Einblasdämmung bisweilen aber auch in Frage: nach dem Bau einer abgehängten Decke, bei der man den entstandenen Hohlraum zwischen der ursprünglichen Decke und der abgehängten neuen Decke durch eine Einblasdämmung mit Dämmstoff füllt. Ob diese Maßnahme ratsam ist, können Fachbetriebe für Dämmungen beurteilen.
Holzbalkendecke
Für eine Decke wie eine Holzbalkendecke ist Einblasdämmung öfters eine gute Wahl. Die Holzbalkendecke besitzt fast immer Hohlräume, die sich durch Einblasdämmung mit Dämmstoffen füllen lassen. Dabei muss die Einblasdämmung keineswegs alleine als Wärmedämmung dienen. Sie lässt sich hier beispielsweise auch für mehr Schallschutz einsetzen.
Einblasdämmung für die oberste Geschossdecke
Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts war die Holzbalkendecke eine oftmals gebaute Variante der Decke in Wohnhäusern. Man findet sie unter anderem als oberste Geschossdecke im Steildachhaus, wo sie das Dachgeschoss von der unteren Etage trennt. Wird das Dachgeschoss nicht genutzt, lässt sich die oberste Geschossdecke dämmen. Damit wird verhindert, dass Wärme durch die Decke aus der Etage unter dem Dachgeschoss nach oben und von dort nach draußen entweicht.
Bei der obersten Geschossdecke kann man Dämmstoffe mit Einblasdämmung einerseits offen aufs Dachgeschoss blasen. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine offene Dämmung des Bodens im Dachgeschoss. Über Laufstege lässt sich diese Decke betreten, allerdings nur eingeschränkt.
Alternativ kann man Dämmstoffe mit einer Einblasdämmung in die geschlossene Konstruktion der obersten Geschossdecke einblasen. In diesem Fall besteht die oberste Geschossdecke auf Dachbodenseite beispielsweise aus einem Laufboden aus Holzplatten. Für die Einblasdämmung werden, falls nötig, Löcher in die Platten gebohrt, damit die Dämmstoffe durch sie in die Unterkonstruktion gelangen.
Wichtig – Manchmal ist die Dämmung Pflicht
Bei bestimmten Sanierungen darf der U-Wert der Decke nach Abschluss der Arbeiten nicht höher als 0,30 bzw. 0,24 W/(m2·K) liegen. Das gibt die Energie-Einsparverordnung (EnEV) vor. Der U-Wert bestimmt, wie viel Wärme durch das Bauteil entweicht.
Einblasdämmung in die Zwischendecke und Kellerdecke
Eine Einblasdämmung eignet sich nicht nur für die oberste Geschossdecke. Auch eine Zwischendecke und eine Kellerdecke lassen sich mit Einblasdämmung dämmen. Die Dämmung der Zwischendecke mit einer Einblasdämmung macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Decke Bereiche der Wohnung voneinander trennt, in denen sehr unterschiedliche Temperaturen herrschen. Das ist besonders bei der Kellerdecke der Fall, die das Erdgeschoss von einem unbeheizten Nutzkeller abgrenzt.
Kommt eine Einblasdämmung für die Decke in Frage, vielleicht für die Zwischendecke oder die Kellerdecke? Weitere Informationen liefert auch unser Übersicht zu Vor- und Nachteilen der Einblasdämmung.