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Förderung Dämmung: Alle Fördermöglichkeiten im Überblick

Bei steigenden Energiekosten und Klimakrise ist es sinnvoll, in eine optimale Wärmedämmung, energieeffizientes Bauen und energetische Sanierungen zu investieren. Eine neue Heizung lohnt sich, wenn auch die Wärmedämmung Ihres Hauses den unnötigen Verlust von Wärmeenergie verhindert. Doch wie sieht die finanzielle Förderung der Wärmedämmung Ihres Hauses aus? Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten Sie in folgendem Artikel. Weiterlesen

Dämmung Fördermöglichkeiten für Schnellleser

  • Das BAFA bietet im Rahmen der BEG die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle an
  • Der Regelfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Einen Zusatzbonus von weiteren fünf Prozent erhalten Sie, wenn die Maßnahmen Bestandteil eines iSFP sind
  • Dienen die Dämmmaßnahmen dem Ziel, eine Effizienzhaus-Stufe zu erreichen, haben Sie die Option, den KfW-Förderkredit 261 zu beantragen
  • Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe erhalten Sie zwischen fünf und 25 Prozent Tilgungszuschuss
  • Alternativ ermöglicht der Staat einen Steuerbonus nach § 35c (EstG) bei dem Sie maximal 40.000 Euro verteilt auf drei Jahre mit der Steuererklärung erstattet bekommen können
  • Darüber hinaus könnten regionale Fördermöglichkeiten für Sie interessant sein

Nutzen einer Wärmedämmung im Überblick

Durch ein optimal gedämmtes Gebäude – speziell im Vergleich zum unsanierten Altbau – verlieren Sie weniger Wärmeenergie an die Umwelt. Gleichzeitig sparen Sie Energiekosten.

Transmissionswärmeverlust

Der Transmissionswärmeverlust bezeichnet den gesamten Verlust an Wärme eines beheizten Gebäudes. Über die verschiedenen Bauteile Ihres Hauses geht unterschiedlich viel Wärmeenergie an die Umwelt verloren:

  • bis zu 20 Prozent über ein ungedämmtes Dach
  • bis zu 25 Prozent durch alte Fenster und Türen
  • bis zu 25 Prozent über ungedämmte Außenwände
  • bis zu 15 Prozent über einen ungedämmten Keller

Die Kosten für die Wärmedämmung Ihrer Immobilie lassen sich oftmals durch staatliche oder regionale Förderungen reduzieren.

Wichtig: Beginnen Sie mit den jeweiligen Dämmmaßnahmen erst, nachdem Sie die Förderung beantragt haben. Eine Förderung nach Baubeginn ist nicht möglich! Ausnahme bildet hier die teilweise Rückerstattung als Steuerbonus. Die konkreten Voraussetzungen und Antragsverfahren variieren je nach Förderung.

Wärmedämmung Förderung des BAFA (BEG): Maßnahmen an der Gebäudehülle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermöglicht im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderung von Einzelmaßnahmen. Dazu zählen bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle – sowohl von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken als auch Bodenflächen. Zudem zählen Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren dazu. Zuletzt fördert die BEG ebenfalls den sommerlichen Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Der Regelfördersatz der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Ihre Wärmedämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Beachten Sie, dass Ihr Mindestinvestitionsvolumen bei 2.000 Euro brutto liegen muss. Gedeckelt sind Ihre Ausgaben auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Pro Gebäude sind die Kosten auf maximal 600.000 Euro gedeckelt.

Finden die Maßnahmen der Wärmedämmung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) statt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent.

Beispielrechnung: Förderung Wärmedämmung (WDVS)

Sie entscheiden sich dazu, Ihr Gebäude mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auszustatten. Der folgenden Tabelle entnehmen Sie eine mögliche Kostenersparnis:

Kosten WDVS 17.000 Euro
BEG-Regelfördersatz15 Prozent- 2.550 Euro
iSFP5 Prozent- 850 Euro
Gesamtkosten 13.600 Euro

Haus Dämmung Förderung: Antrag stellen

  • Die Antragsstufe beinhaltet die Antragsstellung sowie den Zugang des Zuwendungsbescheids.
  • Die Verwendungsnachweisstufe umfasst die Umsetzung der Dämmmaßnahme, das Einreichen der Rechnungen und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Dies erfolgt online im BAFA-Portal.

Holen Sie im Vorfeld Angebote von Fachunternehmen ein. Der Energieeffizienz-Experte stellt die erforderliche technische Projektbeschreibung (TPB) zur Verfügung. Anschließend stellen Sie den Förderantrag online über das BAFA-Online-Antragsformular. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, beginnen Sie mit der Auftragsvergabe.

Wichtig: Um das Risiko einer abgelehnten Förderung auszuschließen, beginnen Sie mit der Maßnahme erst, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Bezahlung aller anfallenden Kosten reichen Sie den Verwendungsnachweis online ein. Das BAFA prüft diesen. Die Erstellung des Festsetzungsbescheids sowie die Auszahlung der Fördersumme erfolgt anschließend nach positiver Prüfung.

KfW-Förderkredit 261: Sanierung zum Effizienzhaus

Die Finanzierung der Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist seit dem 15. August 2022 nicht mehr möglich.

Dennoch haben Sie die Option, den KfW-Kredit 261 zu beantragen. Dieser gilt für Maßnahmen, die Ihr Gebäude zu einem Effizienzhaus aufwerten. Dazu zählt beispielsweise eine entsprechende Wärmedämmung.

Ein Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten Sie für Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus. Durch die KfW-Förderung Ihrer Maßnahmen erhalten Sie zudem einen Tilgungszuschuss. Zwischen fünf und 25 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden – abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Gleichzeitig ist ein zusätzlicher Zuschuss, beispielsweise für die Baubegleitung, möglich.

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe

Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe erhalten Sie eine Förderung der KfW zwischen fünf und maximal 25 Prozent. Folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Höhe der Zuschüsse in Prozent je Wohneinheit:

Effizienzhaus-StufeTilgungszuschuss (je Wohneinheit)Betrag (je Wohneinheit)
Effizienzhaus Denkmal5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 855 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 7010 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 5515 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 4020 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse25 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetragbis zu 37.500 Euro

Die vollständige Tabelle entnehmen Sie der [KfW-Förderseite](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262) des Wohngebäude-Kredits 261.

Antragstellung des Förderkredits

Wichtig: Für die Antragsstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Bis zu 50 Prozent dieser Kosten werden übernommen. Weiterhin benötigen Sie einen Finanzierungspartner für den Kreditantrag bei der KfW. Bei diesem entscheiden Sie sich beispielsweise für Ihre Hausbank oder eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank oder Vergleichbare.

Ihr Finanzierungspartner beantragt für Sie den Kredit bei der KfW. Anschließend beauftragen Sie das Bauunternehmen oder den Handwerksbetrieb, sodass die Maßnahmen starten. Nach Abschluss der Sanierung zum Effizienzhaus reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein.

Nach positiver Prüfung durch die KfW wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben, wodurch sich die Rückzahlungsdauer des Kredits entsprechend verkürzt.

Steuerliche Förderung der Dämmung: Steuerbonus nach § 35c (EstG)

Entscheiden Sie sich für eine Wärmedämmung von Wänden, von Dachflächen sowie Geschossdecken, haben Sie die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen zu erhalten. Darüber hinaus zählen die Erneuerung der Fenster oder Außentüren dazu.

Die Steuerermäßigung liegt bei maximal 40.000 Euro und verteilt sich auf drei Jahre. Um den Steuerbonus zu erhalten, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ihre Immobilie ist älter als zehn Jahre.
  • Die Maßnahmen müssen Sie von einem qualifizierten Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Die Sanierungsmaßnahmen und geforderten Voraussetzungen muss das Fachunternehmen bescheinigen.
  • Die betreffende Immobilie nutzen Sie zu eigenen Wohnzwecken.

Wichtig: Die steuerliche Rückerstattung ist nicht mit anderen Förderungen kombinierbar!

Regionale Förderungen für Wärmedämmung

Erkundigen Sie sich zusätzlich nach regionalen Fördermaßnahmen. Nicht nur vom Staat finanzierte Gelder könnten für Sie infrage kommen.

So bietet beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen den Kredit NRW.BANK.Gebäudesanierung an, wenn der Investitionsort in NRW liegt. Darlehen werden hier für die Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung) gewährt. Jedoch auch die Behebung baulicher Mängel oder Modernisierungen und Instandsetzungen mit dem Ziel der Verringerung des Ressourcenverbrauchs werden gefördert.

In Bremen haben Sie die Option, die Förderung für Wärmeschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zu beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Kellerdecken, Dächern und Dachböden sowie hochwärmedämmende Fenster. Sowohl Eigentümer von Ein- als auch Mehrfamilienhäusern mit maximal zwölf Wohneinheiten können einen Antrag stellen.

In Hamburg bietet die Investitions- und Förderbank (IFB) einen Zuschuss zum Wärmeschutz im Gebäudebestand an. Dabei fördert die IFB die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Modernisierungsbonus zu erhalten.

Abhängig davon, in welchem Bundesland sich Ihre Immobilie befindet, haben Sie unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Ihre Wärmedämmung. Wichtig: Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen.

Einhaltung der U-Werte: GEG vs. Förderanforderung

Die gesetzlich geltenden Anforderungen für die Wärmedämmung Ihres Hauses legt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest. Für die Bauteilgruppen „Außenwände“ und „Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume“ gilt ein U-Wert von mindestens 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin in Wohngebäuden. Ausnahmen bilden gegen die Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung.

Eine übersichtliche Auflistung der vorgeschriebenen U-Werte bietet Ihnen die Anlage 7 des Paragrafen 48 des GEG.

U-Wert

Der U-Wert oder Wärmedurchgangskoeffizient gibt die Wärmemenge an, die durch ein Bauteil dringt. Er beschreibt, wie viel Wärmeenergie ein Gebäude durch bestimmte Bauteile an die Umgebung abgibt. Angegeben wird er in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W / m2 x K).

Wichtig: Während die Vorgabe des GEG die Einhaltung eines Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin vorsieht, ist die Vorgabe bei Beantragung von Fördergeldern oftmals strenger. Das BEG fordert einen U-Wert von mindestens 0,14 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.

Tipp: Wenden Sie sich bereits rechtzeitig während der Planung Ihrer Wärmedämmung an einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Dieser begutachtet vor Ort Ihre individuellen Voraussetzungen und ist Ansprechpartner bei Fragen zu Kosten und Fördermöglichkeiten.

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