Dachdämmung nach EnEV 2014: Nachrüstpflicht beachten!
Bild: Thermografische Analyse eines Daches, hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
Ein Dach ohne gute Dämmung ist der Bereich, der besonders sorgfältig gegen Wärmeverluste isoliert werden muss. Die Anforderung, dass bisher ungedämmte Dachgeschosse entsprechend der EnEV 2014 nachträglich gedämmt werden müssen, sollte frühzeitig in das private Budget eingeplant werden.
Anforderungen der EnEV 2014 an das Dach
Die Energieeinsparverordnung vereint seit ihrem Inkrafttreten 2002 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung. Aktuell ist die EnEV 2014, die seit dem 01. Mai 2014 gültig ist.
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Nach der Novelle müssen oberste Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum in Wohn- und Nichtwohngebäuden bis Ende 2015 so gedämmt sein, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 0,24 Watt/(m2k) nicht überschreitet. Wenn Sie den Dachraum nicht als Wohnfläche nutzen, ist die Geschossdeckendämmung die preiswerteste Vorgehensweise.
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Alternativ ist auch eine Dämmung des Daches gültig, wenn diese den Mindestwärmeschutz von 0,24 Watt/(m2k) erfüllen. Hier haben Sie die Wahl zwischen den Methoden Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung und Untersparrendämmung.
Beachten Sie, dass im Falle einer energetischen Sanierung auch Dachgauben und Dachfenster Mindestvorgaben erfüllen müssen. Die entsprechenden Anforderungen finden Sie zum Nachschlagen ebenso im Volltext der EnEV ( §10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden plus dazugehörige Anlagen).
Fachfirmen vor Ort sind geeignete Ansprechpartner, um zu überprüfen, inwieweit die EnEV 2014 im eigenen Haus eingehalten wird. Bei dem Erwerb eines Altbaus sollte der Nachweis über die Energieeffizienz sowie eventuell notwendige Anpassungen in der Dachdämmung zu den wichtigsten Papieren des Hauses gehören.
Bei der Dämmung sind diverse Dach Dämmstoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften verfügbar. Vergleichen Sie ausgiebig, um die Kosten der Dachdämmung optimal berechnen zu können.