Sturmschaden am Dach – Vorbeugen ist besser als Sanieren
Inhaltsübersicht:
- Sturmschaden am Dach vermeiden
- Versicherung gegen Sturmschäden: wann zahlt sie wofür?
- Weiterführende Informationen und Fachbetriebe für Dachsanierung
Was versteht man unter einem Sturmschaden? Von einem Sturmschaden am Dach spricht man, wenn die Beschädigung ausschließlich auf das Sturmereignis zurückzuführen ist. Eine Versicherung gegen Sturmschäden übernimmt die Kosten in der Regel bei einem Sturmgeschehen mit einer Windstärke ab 8 Beaufort.
Eine Versicherung gegen Sturmschäden ist für Hauseigentümer sinnvoll, denn große Sturmereignisse nehmen zu. Schon jetzt verursachen Schäden durch Stürme bei uns die höchsten Kosten - höher als beispielsweise Schäden durch Hochwasser oder Blitzeinschläge. Im Jahr 2017 gab es Versicherungsschäden durch Naturgewalten in Höhe von insgesamt etwa 2,9 Milliarden Euro. 90 Prozent davon, also rund 2,6 Milliarden Euro, wurden allein durch Sturm und Hagel verursacht.
Das Hausdach ist besonders gefährdet. Ein Sturmschaden am Dach fängt bei heruntergefallenen Ziegeln an, kann aber auch den gesamten Dachstuhl betreffen. Selbst einzelne Dachziegel können hohe Schäden verursachen, wenn sie auf Autos oder gar Passanten fallen. Deckt ein Sturm das Dach oder auch nur Teile des Daches ab, muss der Hausbesitzer sofort handeln; denn ein Unwetter geht meist mit starkem Regen oder Hagel einher.
Vorbeugende Maßnahmen gegen Sturmschäden
Um Schäden an Ihrem Haus zu vermeiden, stehen Sie in der Pflicht. Sie sollten aber nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen Vorkehrungen treffen – vorbeugende Maßnahmen können hohe Kosten einsparen.
Was Sie am Dach tun können:
- Rollläden können durch Starkwind ausgehebelt werden, wenn sie nur halb geschlossen sind. Ziehen Sie alle Rollläden ganz hoch oder lassen Sie sie ganz herunter, wenn ein starker Sturm angesagt ist.
- Alle Gegenstände, die lose auf der Terrasse und im Garten stehen, sollten Sie vor einem extremen Sturmereignis ins Haus holen. Das gilt für Pflanzkästen und -kübel genauso wie für Möbelstücke.
- Außen angebrachte gefährdete Elemente wie Markisen und Vordächer sollten regelmäßig auf sicheren Sitz überprüft werden. Zumindest aber nach jedem größeren Sturm.
- Kontrollieren Sie regelmäßig das Dach auf lose Ziegel oder lockere Dachrinnen.
- Alle Bauelement auf dem Dach müssen unbedingt sturmsicher sein. Überprüfen Sie den Schornstein auf Risse und werfen Sie regelmäßig einen genauen Blick auf Antennenanlagen und Solarmodule.
- Was den Eigenschutz angeht: bei unsicheren Gehverhältnissen auf dem Dach könnte eine Dachleiter sinnvoll sein.
Bei erhöhtem Risiko kommen eine Windsogsicherung und Sturmklammern zur Absicherung des Daches in Betracht. Wenn Sie sich selbst nicht zutrauen, das Gefahrenpotenzial einzuschätzen, ziehen Sie einen erfahrenen Dachdecker hinzu. Der Fachmann begutachtet die Bedingungen vor Ort und nimmt eine solide Risikoeinschätzung vor. Er berät dann zu notwendigen Schutzmaßnahmen beraten.
Was Sie im Umfeld kontrollieren sollten:
Achtung vor morschen Bäumen! Selbst bei kleineren Sturmereignissen bergen morsche Bäume oder einzelne Äste ein besonderes Risiko. Wenn ein großer Ast abbricht oder ein ganzer Baum umfällt, kann das zu erheblichen Beschädigungen führen. Nicht nur Häuser und Autos können dadurch zu Schaden kommen, auch Menschen sind häufig betroffen. Deshalb sollten Sie Ihre Bäume unbedingt regelmäßig kontrollieren.
Achten Sie auf
- abgestorbene Äste,
- verdorrte Blätter im Sommer,
- Löcher in Ästen oder dem Stamm,
- Schäden an der Rinde,
- faule Stellen,
- austretendes Harz
- und Befall durch Pilze.
Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn ein Fachmann Ihre Bäume kontrolliert. Vor allem alte und eventuell erkrankte Bäume können eine unerkannte Gefahr darstellen. Der Fachmann kann morsche Äste entfernen und die Kronen zurechtstutzen, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Eine Überprüfung beziehungsweise zusätzliche Kontrolle nach einem Sturm ist besonders anzuraten.
Sind Sie Ihrer diesbezüglichen Sorgfaltspflicht nachgekommen, reguliert die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden, die durch eigene Bäume entstehen. Richtet Ihr Baum einen Schaden beim Nachbarn an, übernimmt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten. Verursacht umgekehrt der Baum des Nachbarn bei Ihnen einen Schaden, tritt dessen Haftpflicht ein.
Wenn es doch passiert – Wann zahlt die Versicherung?
Man kann bestmöglich vorbeugen - verhindern kann man einen Sturmschaden am Dach aber leider nicht immer. Extremereignisse wie der Jahrhundertsturm Kyrill im Jahr 2007 sind nicht vorherzusehen - ob die getroffenen Maßnahmen solchen Naturgewalten standhalten, auch nicht. Behalten Sie aber die Warnmeldungen in Ihrer Region unbedingt im Auge, z.B. über die entsprechenden Seiten des Deutschen Wetterdienstes.
Eine Sturmschadenversicherung kann die letzte Hilfe sein, die vor hohen Kosten schützt. Beim Abschluss einer solchen Versicherung müssen Sie sich insbesondere mit diesen wichtigen Begriffen beschäftigen:
- Schadenregulierung:** Darunter versteht man die gesamte Abwicklung des Schadens. Der erste Schritt ist die Meldung bei der Versicherung, die den Schaden daraufhin begutachten wird. Am Ende der Regulierung steht im besten Fall die Übernahme der Kosten.
- Obliegenheit:** Das ist der Part des Versicherungsnehmers. Die Obliegenheit ist keine Pflicht, welche unbedingt eine Nichtzahlung nach sich ziehen würde. Eher eine Empfehlung, die Ihnen bei Nichtbeachtung im juristischen Sinne Nachteile einbringen könnte.
Was also müssen Sie als Hausbesitzer vorab beachten, damit die Sturmschaden Versicherung auch wirklich bezahlt, wenn der schlimmste Fall eintritt? Das kommt ganz darauf an, was passiert ist:
Restelebensrisiko | Wird bei außergewöhnlichen Sturmereignissen ab einer Windstärke von 12 Beaufort angenommen. Dafür muss niemand haften. Ein Restrisiko, das zwar unwahrscheinlich ist, aber doch nicht ganz ausgeschlossen werden kann. |
Drittschäden | Unterhalb einer Windstärke von 12 Beaufort ist der Hauseigentümer für Schäden Dritter haftbar. Der Haftung können Sie allerdings entgehen, indem Sie Ihr Dach regelmäßig durch einen ausgewiesenen Fachmann warten lassen. |
Eine Haftpflichtversicherung, in diesem Fall die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, ist also unbedingt erforderlich, wenn Sie ein Gebäude besitzen. Aber auch als Mieter würden Sie haftbar gemacht, wenn Sie vorhersehbare Gefahrenstellen nicht beseitigt haben und dadurch Sturmschäden entstanden sind. Dann wäre allerdings eine Privathaftpflicht ausreichend als Absicherung gegen Schadenersatzforderungen.
Welche Schäden sind zu erwarten?
Um Risiken abschätzen zu können, muss man wissen, welche Schäden bei welcher Windstärke zu erwarten sind:
Windstärke 8 | Stürmischer Wind | Große Bäume geraten in Bewegung, Zweige brechen ab |
Windstärke 9 | Sturm | Äste brechen ab Kleinere Schäden an Gebäuden Dachziegel fallen herunter Gartenmöbel werden weggeweht |
Windstärke 10 | Schwerer Sturm | Ganze Bäume fallen um Größere Schäden an Gebäuden |
Windstärke 11 | Orkanartiger Sturm | Entwurzelte Bäume auf großen Flächen Schwere Schäden an Gebäuden Ganze Dächer werden abgedeckt |
Windstärke 12 | Orkan | Schwerste Verwüstungen an Wäldern und Gebäuden auf großen Flächen |
Welche Versicherung reguliert was?
Die Tabelle zeigt, dass Stürme verschiedenste Schäden verursachen können. Aber welche Versicherung tritt denn nun wann und für welche Schäden ein?
- Wohngebäudeversicherung: Wenn die Police Sturm- und Hagelschäden einschließt, werden die Kosten für Beschädigungen am Haus und an fest damit verbundenen Teilen übernommen. Dann wird also beispielsweise auch der Schaden an der Garage reguliert.
Mögliche Schäden:
-
Dach teilweise oder ganz abgedeckt
-
Schornstein umgestürzt
-
Baum beschädigt Fensterscheibe
-
Hausratversicherung: Diese Versicherung ist für Schäden an Gegenständen im Innenraum zuständig. Die Versicherung verweigert jedoch ihre Leistung, wenn der Bewohner fahrlässig gehandelt hat und etwa ein Fenster oder eine Tür während des Sturms offenstand.
Mögliche Schäden:
-
Möbelstücke
-
Fernseher
-
Elementarschadenversicherung: Diese Versicherung steht nicht einzeln zur Verfügung, sie kann nur als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt bestimmte Folgeschäden, die durch diese Versicherungen nicht abgedeckt sind.
Mögliche Schäden:
- Überschwemmungen und Rückstau durch Starkregen
- Rückstau in der Kanalisation nach Erdrutsch