Fensterförderung: Unsere Themen
- Staatliche Förderung für neue Fenster in der Übersicht
- BAFA-Förderung für Fenster 2023
- KfW-Förderung für Fenster 2023
- Ist eine Fenster Förderung ohne Energieberater möglich?
- Förderung für Fenster im Altbau und Neubau
- BAFA- und KfW-Förderung für neue Fenster beantragen
- Häufig gestellte Fragen zur Fensterförderung
Staatliche Förderung für neue Fenster in der Übersicht
Wenn Sie an einem Zuschuss vom Staat für neue Fenster interessiert sind, gibt es aktuell zwei konkrete Anlaufstellen für Sie, und eine indirekte Fördermöglichkeit. Das wichtigste Förderprogramm ist die BEG-Förderung für neue Fenster. Diese „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vergibt sowohl das BAFA, als auch die KfW. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Sie unter gewissen Umständen bei Ihrem örtlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) eine staatliche Förderung für neue Fenster (Schallschutzfenster) bekommen können.
Zu allen drei Förderprogrammen finden Sie hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Zusätzlich haben wir Ihnen auch die zentralen Voraussetzungen zusammengestellt, wenn Sie an einer Fenster Förderung vom Staat interessiert sind.
BAFA-Förderung | KfW-Förderung | Förderung von Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen des Bundes | |
Was wird gefördert? | Fenstertausch als Einzelmaßnahme | Fenstertausch und weitere Sanierungsmaßnahmen, die zu einem Effizienzhausstandard führen | Passiver Lärmschutz (Schallschutzfenster) an Eisenbahnstrecken mit besonders hoher Lärmintensität |
Name des Förderprogramms | Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen ([BEG EM](https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html)) | Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) / [KfW-Kredit 261](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Fenster/) | [Lärmsanierung Schiene](https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Laermsanierung/laermsanierung_node.html) |
Art der Förderung | Zuschuss | Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss | Zuschuss |
Höhe der Förderung | 15 % regulär 5 % iSFP-Bonus 50 % für Fachplanung und Baubegleitung | Kredit bis max. 120.000 € oder 150.000 € pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von max. 6.000 € bis 37.500 € | Keine Angabe |
Wichtigste Voraussetzungen | Fenster müssen gewissen U-Wert erreichen Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich Mindestinvestition 2.000 € | Es muss mindestens Effizienzhausstandard 85 erreicht werden Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich | Streckenabschnitt der Bahn muss im Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen sein Planung durch das örtliche Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen |
BAFA-Förderung für Fenster 2023
Beim BAFA erhalten Sie aktuell einen Zuschuss von 15 % auf die Erneuerung, den Ersatz oder den erstmaligen Einbau von Fenstern. Das BAFA fördert Fenster als sog. Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (abgekürzt „BEG EM“). Wichtig hierbei: die BAFA-Förderung für einen Fenstertausch erhalten Sie nur im Bestandsbau (bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden), nicht im Neubau!
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Neben den 15 % BAFA-Förderung sind für neue Fenster weitere 5 % Zuschuss als sog. iSFP-Bonus möglich, wenn der Fenstertausch als Teil eines professionellen, „individuellen Sanierungsfahrplans“ für das gesamte Gebäude umgesetzt wird. Das heißt, in der Spitze sind bis zu 20 % Förderung beim BAFA für neue Fenster drin. Die Förderhöhe, d. h. die maximal ansetzbaren Kosten sind jedoch begrenzt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. auf 600.000 Euro pro Wohngebäude im Jahr. Effektiv ist somit ein Zuschuss von bis zu 9.000 Euro (ohne iSFP-Bonus) bzw. 12.000 Euro (mit iSFP-Bonus) pro Wohneinheit möglich!
Zusätzlich gewährt das BAFA einen Zuschuss von 50 Prozent für die Kosten, die durch Fachplanung und Baubegleitung entstehen. Denn es ist zwingend erforderlich, dass Sie einen „Energieeffizienz-Experten“ hinzuziehen, damit Sie beim BAFA die Förderung für Fenster beantragen können. Ansetzbar sind pro Jahr Kosten von bis zu 5.000 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus (bis zu 2.500 Euro Zuschuss effektiv), sowie bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit (bis zu 1.000 Euro Zuschuss effektiv) im Mehrfamilienhaus für Fachplanung und Baubegleitung.
BAFA Fenster Förderung: U-Werte und weitere Voraussetzungen
Einen Energieeffizienz-Experten einzubinden ist bereits eine wichtig Voraussetzung, um beim BAFA die Fenster Förderung beantragen zu können. Weitere Anforderungen gibt es hinsichtlich der Qualität der Fenster (U-Wert), der Mindestinvestitionssumme sowie dem Zeitpunkt der Antragsstellung.
Voraussetzung der BAFA-Förderung für Fenster hinsichtlich U-Wert
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) drückt mathematisch den Wärmeverlust des eingebauten Fensters aus - in Abhängigkeit von der Temperaturdifferenz Innen zu Außen und der Fenstergröße.
Fenster für Wohngebäude | Umax in W / m2 K |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 0,95 |
Dachflächenfenster | 1,0 |
Barrierearme oder einbruchshemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,1 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit [Sonderverglasung](https://www.daemmen-und-sanieren.de/fenster/verglasung) (Schall- und Brandschutz; Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) | 1,1 |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren, Kastenfenstern und Fenstern mit Sonderverglasung | 1,3 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,4 |
Lichtbänder und Lichtkuppeln | 1,5 |
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten, glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,6 |
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude | 1,6 |
Glasdächer | 1,6 |
Weitere Voraussetzungen des BAFA zur Fenster-Förderung:
- Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 Euro
- Der Förderantrag muss vor dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags beim BAFA eingereicht werden
KfW-Förderung für Fenster 2023
Die KfW fördert Fenster ebenfalls über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, und zwar über den Programmteil „Wohngebäude“ (BEG WG) und konkret über das KfW-Förderprogramm 261. Im Unterschied zum BAFA bekommen Sie bei der KfW jedoch keinen direkten Zuschuss für Fenster, sondern einen Kredit mit Tilgungszuschuss.
KfW-Förderung für einen Fenstertausch können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Haus umfassend energetisch sanieren, und nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen (inkl. Sanierung der Fenster) erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen. Das heißt, die KfW fördert Fenster nicht direkt als Einzelmaßnahme wie das BAFA, sondern indirekt über größere Sanierungsmaßnahmen, die zu einem Effizienzhausstandard führen.
Was ist ein Effizienzhaus? Ein Effizienzhaus übererfüllt die gesetzlichen Vorgaben, die an Wohngebäude gestellt werden hinsichtlich Energiebedarf und Wärmeverlust. Das heißt, Effizienzhäuser sind energetisch besser aufgestellt, als es der Gesetzgeber verlangt. Die KfW fördert hierbei verschiedene Effizienzhausstufen:
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
Der Effizienzhausstandard orientiert sich jeweils an einem Referenzgebäude, welches den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Die jeweilige Zahl sagt aus, dass das Effizienzhaus nur 85, 70, 55 bzw. 40 % des gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfs benötigt.
Effizienzhausstandard | Energiebedarf im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben | Wärmeverlust im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben |
85 | 85 % | 100 % |
70 | 70 % | 85 % |
55 | 55 % | 70 % |
40 | 40 % | 55 % |
Effizienzhausstandard | Förderung je Wohneinheit |
85 | max. 120.000 € Kredit mit 5 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 6.000 € Zuschuss) |
85 EE | max. 150.000 € Kredit mit 10 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 15.000 € Zuschuss) |
70 | max. 120.000 € Kredit mit 10 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 12.000 € Zuschuss) |
70 EE | max. 150.000 € Kredit mit 15 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 22.500 € Zuschuss) |
55 | max. 120.000 € Kredit mit 15 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 18.000 € Zuschuss) |
55 EE | max. 150.000 € Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 30.000 € Zuschuss) |
40 | max. 120.000 € Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 24.000 € Zuschuss) |
40 EE | max. 150.000 € Kredit mit 25 % Tilgungszuschuss (effektiv max. 37.500 € Zuschuss) |
Laut KfW führen z. B. folgende Sanierungsmaßnahmen zu einem Effizienzhaus 85:
- 14 cm Außenwanddämmung
- 20 cm Dachdämmung
- 8 cm Kellerdämmung
- Neue Fenster mit Doppelverglasung
- Gas-Brennwertheizung
- Solarthermie zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung
Wie Sie sehen, erhalten Sie die KfW-Förderung zum Effizienzhaus also nicht nur für neue Fenster, sondern auch für eine neue Heizung inkl. Wärmespeicher, für die Wärmedämmung von Wänden / Geschossdecken / Dachflächen, für eine Lüftungsanlage, für neue Außentüren oder auch für Geräte zur digitalen Energieverbrauchsoptimierung.
KfW-Förderung für Fenster: Voraussetzungen & Anforderungen
Damit Sie die KfW-Förderung für neue Fenster beantragen können, müssen Sie einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten zusammengestellt:
- Die Immobilie muss mindestens Effizienzhausstandard 85 erreichen.
- Sie müssen zwingend einen Energieeffizienz-Experten bei der Sanierung Ihres Hauses mit einbeziehen, um die KfW-Förderung für Fenster beantragen zu können. Energieeffizienz-Experten werden deutschlandweit in einer Expertenliste des Bundes bei der dena geführt.
- Stellen Sie Ihren Förderantrag in jedem Fall frühzeitig, bevor Sie Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben. Planerische Arbeiten von Architekten oder Energieeffizienz-Experten können Sie jedoch schon in Anspruch nehmen.
- Es werden ausschließlich Gebäudesanierungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gefördert.
- Eine weitere wichtige Voraussetzung, um die KfW-Förderung für Fenster beantragen zu können, ist, dass die geförderte Immobilie mindestens zehn Jahre zweckentsprechend genutzt wird. Sollte die Immobilie in dieser Zeit verkauft werden, muss der Käufer auf die Förderung und Nutzungspflicht hingewiesen werden. Ebenso gilt ein sog. Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!
Welcher U-Wert gilt für Fenster bei einer KfW-Förderung? In den Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Programmteil Wohngebäude (BEG WG) finden sich keine konkreten Angaben zu den U-Werten von Fenstern. Daher ist davon auszugehen, dass sich förderfähige Fenster an den U-Werten der BAFA-Förderung orientieren bzw. an den gesetzlichen Mindestanforderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses schreibt für Wohngebäude einen U-Wert für Fenster und Fenstertüren von 1,3 W / m2 K vor sowie einen U-Wert von 1,4 W / m2 K für Dachflächenfenster (> Förderung Dachfenster), Glasdächer und Lichtbänder vor.
Ist eine Fenster Förderung ohne Energieberater möglich?
Nein! Für die beiden klassischen Förderprogramme für Fenster – die BAFA-Förderung als Einzelmaßnahme sowie die KfW-Förderung zum Effizienzhaus – müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten in die Planung und Umsetzung mit einbeziehen. Ohne diesen Energieberater ist keine Fenster Förderung möglich.
Im Rahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen sind Sie ebenfalls auf „externe Unterstützung“ im weiteren Sinne angewiesen. Sollten Sie an einer sehr lauten Eisenbahnstrecke wohnen, muss dieser Streckenabschnitt zunächst in das Gesamtkonzept der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen worden sein, damit eine Sanierung mit Schallschutzfenstern überhaupt in Frage kommt. Zusätzlich liegt die operative Planung in den Händen des jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes und wird priorisiert nach den lärmintensivsten Streckenabschnitten. Sollte eine Förderung möglich sein, erhält zunächst das EIU als Erstempfänger die Förderung und leitet diese anschließend an Sie als Hauseigentümer (Letztempfänger) weiter.
Förderung für Fenster im Altbau und Neubau
Wenn Sie sich für eine Förderung von Fenstern im Neubau interessieren, dann kommt nur der KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss für Sie in Frage. Diese Förderung können Sie für den Neubau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses in Anspruch nehmen – inkl. Einbau neuer, moderner Fenster.
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Wollen Sie im Altbau Fenster austauschen und hierfür eine staatliche Förderung beantragen, stehen Ihnen sowohl die BAFA-Förderung als auch die KfW-Förderung offen. Der wichtigste Unterschied hierbei: beim BAFA erhalten Sie die Förderung für den reinen Fenstertausch – bei der KfW reicht es nicht, einfach nur die Fenster zu erneuern, um die Förderung zu bekommen. Hier müssen Sie Ihr Haus grundlegend energetisch modernisieren und Effizienzhausstandard erreichen. Diese Zweiteilung macht es am Ende jedoch auch recht einfach, sich beim Fensteraustausch für eine Förderung zu entscheiden. Stehen größere Modernisierungsarbeiten an Ihrem Haus an, sind Sie bei der KfW richtig. Wollen Sie nur die Fenster austauschen, dann sind Sie beim BAFA richtig.
Sind Sie aufgrund einer lauten Eisenbahntrasse an Schallschutzfenstern interessiert, können Sie für Ihren Bestandsbau (Altbau) auch eine Förderung auf Fenstersanierung beim örtlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes erfragen.
BAFA- und KfW-Förderung für neue Fenster beantragen
Das Prozedere, einen Antrag auf Förderung für neue Fenster zu stellen, ist beim BAFA und bei der KfW etwas unterschiedlich. Wie Sie an die Zuschüsse für neue Fenster kommen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
BAFA-Förderung für Fenster: So stellen Sie Ihren Antrag richtig
-
- Angebote von Fensterbauern einholen, aber Auftrag noch nicht vergeben
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- Energieeffizienz-Experten beauftragen
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- Merkblatt vom BAFA für die Antragsstellung lesen
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- Förderantrag online beim BAFA stellen
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- Bewilligung / Zuwendungsbescheid per Post abwarten
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- Auftrag für die Fenstersanierung vergeben
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- Einbau der neuen Fenster
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- Technischen Projektnachweis durch Energieeffizienz-Experten erstellen lassen
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- Sämtliche Nachweise online beim BAFA einreichen
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- Finale Prüfung durch das BAFA und Festsetzungsbescheid per Post
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- Auszahlung Ihres Zuschusses für die neuen Fenster
KfW-Förderung für Fenster beantragen:
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- Energieeffizienz-Experten beauftragen (Planung und Beratung kann vor Antragstellung bereits in Anspruch genommen werden)
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- „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Energieeffizienz-Experten ausstellen lassen. Diese bestätigt, dass eine Zertifizierung zum Effizienzhaus geplant ist.
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- Finanzierungspartner finden
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- Finanzierungspartner beantragt den Kredit bei der KfW inkl. der Kosten für die Baubegleitung
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- Kreditvertrag mit dem Finanzierungspartner abschließen
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- Handwerker beauftragen und Verträge für die energetische Modernisierung inkl. Fenstertausch abschließen
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- Sanierungsarbeiten
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- „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) vom Energieeffizienz-Experten ausstellen lassen und beim Finanzierungspartner einreichen
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- Prüfung durch die KfW
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- Ihr Tilgungszuschuss wird gutgeschrieben