Brandschutzplatten & Feuerschutzplatten im Trockenbau
Feuerschutzplatte | Bildquelle: Fermacell GmbH
Für Brandschutzplatten und Feuerschutzplatten sind zwei Kennzahlen wichtig: Die Baustoffklasse sowie die Feuerwiderstandsklasse mit Kategorien wie F30 und F90.
Die Baustoffklasse beschreibt die Brandschutzeigenschaften des Materials, aus dem Brandschutzplatten und Feuerschutzplatten für den Trockenbau produziert werden. Grob gesagt sind Materialien der Kategorie „A“ nicht brennbar, wobei zwischen A1“ (Materialien mit keinen oder sehr geringen brennbaren Anteilen) und A2 (Materialien mit geringen brennbaren Anteilen) unterschieden wird. Die Kategorie „B“ definiert brennbare Baustoffe:
- B1 schwerentflammbare Baustoffe
- B2 normalentflammbare Baustoffe und
- B3 leichtentflammbare Baustoffe unterschieden wird.
Baustoffe der Klasse „B3“ sind in Deutschland nicht zugelassen. Definiert werden die Klassen in der DIN 4102-1, die zu den wichtigen DIN-Normen im Trockenbau gehört. Daneben existiert die europäische Norm DIN EN 13501-1.
Feuerwiderstandsklasse bei Brandschutzplatte und Feuerschutzplatte
Um die Wirkung einer Brandschutzplatte und Feuerschutzplatte im Trockenbau einschätzen zu können, ist die Feuerwiderstandsklasse oft noch wichtiger. Hier gibt es Bezeichnungen wie F30 (feuerhemmend), F60 (hochfeuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) sowie F120 (hochfeuerbeständig) und F180 (höchstfeuerbeständig). Brandschutzplatten und Feuerschutzplatten mit der Klasse F30 widerstehen Feuer mindestens dreißig Minuten, Brandschutzplatten und Feuerschutzplatten der Klasse F90 entsprechend neunzig Minuten.
Materialien für Brandschutzplatte und Feuerschutzplatte
Mit der Entscheidung für eine Brandschutzplatte legt man sich noch nicht auf ein bestimmtes Material der Platte für den Brandschutz fest. Mit passender Beschichtung eignen sich auch Span- oder Gipsfaserplatten als Brandschutzplatten, wobei der Begriff „Feuerschutzplatte“ meist für mit Fasern verstärkte Gipskartonplatten im Brandschutz verwendet wird.
Einsatzbereiche für Feuerschutzplatten
Generell gilt: In öffentlichen Räumen ist der Einsatz von Brandschutzplatten und Feuerschutzplatten am ehesten ein vorgeschriebenes Muss. Für Gebäude mittlerer Höhe und Hochhäuser ist bei vielen Bauteilen die Feuerwiderstandsklasse F90 vorgeschrieben, während für Zweifamilienhäuser oft F30 ausreicht.
Bei Einfamilienhäusern können Bauherren und Sanierer zumeist auf herkömmliche Trockenbauplatten zurückgreifen. Im Zweifel helfen Fachbetriebe für Trockenbau bei Feuerschutzplatten weiter.